AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von SCHNAUBELT FACILITY SERVICES UG
Julia Schnaubelt & Marvin Schnaubelt
Hauptstraße 11, 63867 Johannesberg

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der SCHNAUBELT FACILITY SERVICES UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst und Ozonbehandlung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

 

2. Vertragsarten und Laufzeiten

(1) Einmalige Aufträge
Bei einmaligen Leistungen (z. B. eine Büroreinigung, eine Ozonbehandlung oder ein Winterdiensteinsatz) endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Erbringung der Leistung.

(2) Wöchentliche Verträge

Abrechnung erfolgt wöchentlich nach Leistungserbringung.

Kündigung jederzeit mit einer Frist von einer Woche möglich.

Keine Rabattierung.

(3) Monatliche Verträge

Abrechnung erfolgt jeweils zwei Wochen nach Leistungserbringung.

Kündigung jeweils zum Monatsende mit einer Frist von vier Wochen möglich.

Rabatt von 5 % auf den vereinbarten Gesamtpreis.

(4) Jährliche Verträge

Abrechnung erfolgt monatlich nach Leistungserbringung.

Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate.

Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende.

Rabatt von 15 % auf den vereinbarten Gesamtpreis.

 

3. Willkommensbonus

(1) Neukunden erhalten einen einmaligen Willkommensrabatt von 20 % ausschließlich auf eine einmalige Dienstleistung (z. B. eine einzelne Büroreinigung, eine Ozonbehandlung oder einen einmaligen Winterdiensteinsatz).

(2) Der Willkommensbonus gilt nicht für den Abschluss von laufenden Vertragsmodellen (wöchentliche, monatliche oder jährliche Verträge).

(3) Der Bonus ist nur einmal pro Neukunde einlösbar und nicht mit weiteren Rabatten oder Vertragsrabattierungen kombinierbar.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – wie folgt fällig:

Einmalige Aufträge: sofort nach Leistungserbringung.

Wöchentliche Verträge: sofort nach Rechnungsstellung (wöchentlich).

Monatliche Verträge: innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.

Jährliche Verträge: innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung des jeweiligen Leistungsmonats.

(3) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu erheben.

 

5. Leistungsumfang

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag.

(2) Zusatzleistungen (z. B. Glas- und Fensterreinigung, Sanitärreinigung, Grünpflege, Notdienst, Schneeabtransport, Dachrinnenkontrolle) sind separat zu vereinbaren und werden zusätzlich berechnet.

 

6. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den vereinbarten Flächen, Gebäuden und technischen Einrichtungen erhält.

(2) Der Auftraggeber bleibt trotz Winterdienst verkehrssicherungspflichtig im Sinne der geltenden kommunalen Satzungen und Gesetze.

 

7. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, soweit diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht wurden.

(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

(4) Zur Absicherung und Nachvollziehbarkeit dokumentiert der Auftragnehmer die zu bearbeitenden Objekte vor Beginn und nach Abschluss der Dienstleistung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Fotodokumentation, schriftliche Protokolle, Checklisten). Diese Dokumentation dient der Beweissicherung und schließt unberechtigte Ansprüche aus.

(5) Für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen innerhalb der betreuten Objekte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, ein vorsätzliches Fehlverhalten seiner Mitarbeiter wird nachgewiesen.

(6) Bei Winterdiensteinsätzen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden, die durch witterungsbedingte Verzögerungen oder außergewöhnliche Witterungsverhältnisse entstehen (z. B. extreme Glätte, Eisregen, Schneestürme).

 

8. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individuelle Vertragsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

 

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.